LCR Erd-, Garten- und Landschaftsbau GmbH
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Kontakt
LCR Erd-. Garten- und Landschaftsbau GmbH
Eichner Chaussee 10
16356 Ahrensfelde OT Eiche
Tel.: 030-235 9353 90
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LCR Erd-, Garten- und Landschaftsbau GmbH
(für Privatkunden)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
LCR Erd-, Garten- und Landschaftsbau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Erd-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie damit verbundene bzw. weitere Dienstleistungen gemäß dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
(2) Maßgeblich für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung oder der geschlossene Werkvertrag.
§3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer zustande.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Arbeiten Ruhend zu stellen, bis die in Verzug befindliche Zahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist. Hieraus entstehende Kosten für Mehraufwand, Standzeiten insbesondere Mietzeiten bzw. Mietausfall bei Mietgeräten, sind vom Verursacher zu tragen.
§5 Ausführungsfristen
(1) Angegebene Ausführungs- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsfläche frei zugänglich ist und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation) sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Abnahme durchzuführen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung erhebliche Mängel rügt.
§8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Natürlicher Verschleiß, witterungsbedingte Veränderungen sowie pflanzen- und materialtypische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(3) Für Pflanzen wird keine Gewähr für Anwuchs oder dauerhafte Entwicklung übernommen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte Materialien im Eigentum des Auftragnehmers.
§11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
§12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
§13 Streitbeilegungsverfahren / Verbraucherstreitbeilegung
Die LCR Erd-, Garten- und Landschaftsbau GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Februar 2026